Bewertungsanlässe

Es gibt verschiedene Anlässe, die zur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes führen, wie z.B.:

  • Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
  • Nachweis gegenüber Gerichten (z.B. Nachlass- oder Vormundschaftsgericht)
  • Erbschaftsangelegenheiten (Ermittlung des Pflichtteils bzw. zur Vorlage bei Finanzämtern)
  • Steuerrechtliche Gutachten im Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen (z.B. bei Betriebsaufgaben bzw. zur Überführung von betrieblichem Vermögen ins Privatvermögen; Bewertung von Anlagervermögens von Unternehmen)
  • Gutachten zur Bestimmung von Einlage- und Entnahmewerten, sowie der Aufteilung des Wertes in Boden- und Gebäudewertanteil
  • Bewertung des Anlagevermögens bei Unternehmen im Zusammenhang mit Basel II bzw. Bewertungen zur steuerlichen Rechnungslegung (IAS/IFRS)
  • Mietwertgutachten
  • Beratungsdienstleistungen z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Erkennen und Generieren von Stillen Reserven
  • Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten
  • Teilungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
  • Grundstückskauf oder –verkauf
  • Gutachten zur Beleihung und Finanzierung (gem. Beleihungswertermittlungsverordnung BelWertV)
  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken