Bewertungsanlässe
Es gibt verschiedene Anlässe, die zur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes führen, wie z.B.:
- Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
- Nachweis gegenüber Gerichten (z.B. Nachlass- oder Vormundschaftsgericht)
- Erbschaftsangelegenheiten (Ermittlung des Pflichtteils bzw. zur Vorlage bei Finanzämtern)
- Steuerrechtliche Gutachten im Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteuerfragen (z.B. bei Betriebsaufgaben bzw. zur Überführung von betrieblichem Vermögen ins Privatvermögen; Bewertung von Anlagervermögens von Unternehmen)
- Gutachten zur Bestimmung von Einlage- und Entnahmewerten, sowie der Aufteilung des Wertes in Boden- und Gebäudewertanteil
- Bewertung des Anlagevermögens bei Unternehmen im Zusammenhang mit Basel II bzw. Bewertungen zur steuerlichen Rechnungslegung (IAS/IFRS)
- Mietwertgutachten
- Beratungsdienstleistungen z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Erkennen und Generieren von Stillen Reserven
- Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten
- Teilungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
- Grundstückskauf oder –verkauf
- Gutachten zur Beleihung und Finanzierung (gem. Beleihungswertermittlungsverordnung BelWertV)
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken