Erforderliche Unterlagen
Die Bearbeitungsdauer für ein Gutachten oder für eine Beratung reduziert sich wesentlich, wenn nachstehende Unterlagen vorab vom Auftraggeber beschafft und bereit gestellt werden können:
- Wertermittlungsstichtag bzw. -tage
z. B.: Tag der Ortsbesichtigung, Tag der Überlassung/Schenkung, Todestag des Erblassers, Tag der Eheschließung sowie der Scheidungseinreichung usw. - Lageplan (M 1 : 1000; ggf. kleinerer Maßstab bei größeren oder mehreren Grundstücken) vom Vermessungsamt
- Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis vom Vermessungsamt
- Grundbuchauszug (aktuell bzw. zum maßgeblichen Wertermittlungsstichtag) vom Grundbuchamt (Amtsgericht)
- Bauakte (Baupläne [insbesondere Grundrisse];
falls vorhanden: Mietflächen- und Kubaturberechnung, Baubeschreibung) von der Bauabteilung der Stadt, des Landratsamts bzw. der Landkreises oder bei der jeweiligen Gemeinde
Im Einzelfall, sofern zutreffen bzw. vereinbart, zusätzlich:
- falls vermietet: Miet- und Pachtverträge
Mietflächen- sowie Einnahmen- und Ausgabenaufstellung - notarielle Urkunden, falls in Abteilung II des Grundbuchblatts ein Recht oder eine Last vorhanden ist, wie z.B. Niesbrauch, Leibgeding, Wohnungsrecht, Wart und Pflege, Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrecht u.v.m..
- ggf. Aufstellung von in den letzten Jahren durchgeführten Modernisierungen und Sanierungen (Dach, Fenster, Vollwärmeschutz, Kellertrockenlegung, neues Bad (WC), erneuerte Heizung o.ä.)
- ggf. Leistungsverzeichnis und/oder Verkaufsprospekt des Bauträgers bzw. der Baufirma
- bei Miteigentumsanteilen (Eigentumswohnungen, Teileigentum):
Teilungserklärung inkl. Grundrissplan, letzte Wohngeldabrechnung, Wirtschaftsplan für das laufende Jahr sowie Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten zwei Jahre - ggf. individuelle Besonderheiten, wie z.B. Auskunft aus dem Altlastenkataster (Landratsamt), Auflagen des Denkmalschutzes, Überschwemmungsgebiet, Sanierungsgebiet o.ä.
- Energiepass
Zur ersten Orientierung vor der obligatorischen Ortsbesichtigung wären zusätzlich einige, aussagekräftige Fotos von dem jeweiligen Gebäude (z.B. Ansichten des Gebäudes, Innenansicht des Bads o.ä.) hilfreich.
Anhand dieser Unterlagen ermittle ich den erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfang und erstelle Ihnen auf dieser Basis ein verbindliches Honorar für Ihr Immobilien Gutachten.