Mieten/ Vermieten

Das Bestellerprinzip wurde von der Regierung verabschiedet.

 Was bedeutet das?

  • Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Makler beauftragt, auch die Kosten der anfallenden Dienstleistung trägt.

Wer bestellt, der bezahlt.

  • Wer einen Makler mit der aktiven Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig für die Kosten der Maklerdienstleistung aufkommen.
  • Diese Regelung betrifft ausschließlich die VERMIETUNG

 

Für private Eigentümer ist es nahezu unmöglich, den richtigen Marktpreis und optimalen Mieter/Käufer in angemessener Zeit für ihr Objekt zu finden. Aufgaben, wie die Wertermittlung zur Kauf- bzw. Mietpreisfindung, die zielgruppenrelevante Bewerbung einer Immobilie sowie die Auswahl geeigneter Mieter und Käufer inklusive Bonitätsüberprüfung sind Dienstleistungen, die nur ein Immobilienprofi erfolgreich erfüllen kann. Nicht zu vergessen die Bewerberauswahl und das Management der eingehenden Interessenanfragen – gerade in nachfragestarken Märkten. Diese Dienstleistung bietet Dürrnagel Immobilien Ihnen an.